Erwerben Sie eine neue Wohnung ohne klassische Hypothek
Genossenschaftliches Wohnen ist eine erschwinglichere Art des Wohneigentums, mit der Sie eine neue Wohnung bei geringeren Anschaffungskosten und ohne den Abschluss eines klassischen Hypothekendarlehens erwerben können. Es ist die ideale Wahl für alle, die einen einfacheren und zugänglicheren Weg zum eigenen Zuhause suchen.
Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens
Geringere Einstiegskosten
Für den Erwerb einer Wohnung reicht es in der Regel aus, 20 % des Kaufpreises anzuzahlen. Den verbleibenden Betrag begleichen Sie schrittweise in Form von monatlichen Raten – der sogenannten Annuität.
Ohne klassische Hypothek
Der Kredit wird für die gesamte Wohnungsgenossenschaft abgeschlossen, sodass Sie nicht den klassischen Genehmigungsprozess eines Hypothekendarlehens durchlaufen müssen, wie es bei Wohneigentum der Fall ist.
Ein leichterer Weg zum Wohneigentum
Genossenschaftliche Finanzierung kann für Sie eine geeignete Lösung sein, wenn Sie beispielsweise aufgrund Ihres Einkommens oder Alters keinen klassischen Hypothekarkredit erhalten oder wenn Sie eine alternative Finanzierungsform bevorzugen.
Einfachere Übertragung von Genossenschaftsanteilen
Die Übertragung eines Genossenschaftsanteils auf ein neues Mitglied ist administrativ einfacher und erfordert weder die Zustimmung der Wohnungsbaugenossenschaft noch einen Eintrag im Grundbuch.
Finanzierung mit einem fachkundigen Partner
Durch den gesamten Prozess begleitet Sie unser Vertragspartner Solom Group, der auf Wohnungsbaugenossenschaften und genossenschaftliches Wohnen spezialisiert ist. Er bietet Ihnen fachkundige Beratung, unterstützt Sie bei der Wahl der optimalen Finanzierung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf – von der ersten Beratung bis zur Wohnungsübergabe.

Häufig gestellte Fragen
Genossenschaftswohnungen lassen sich über ein Hypothekendarlehen mit einer anderen Immobilie als Sicherheit oder über einen zweckungebundenen Kredit für Genossenschaftsfinanzierungen finanzieren. Bei Bedarf stehen Ihnen auch weitere Finanzierungsformen zur Verfügung, zu denen wir Sie gerne beraten.
Für den Erwerb einer Wohnung genügt eine Anzahlung von 20 % des Kaufpreises. Den verbleibenden Betrag begleichen Sie schrittweise in Form monatlicher Annuitätenzahlungen. Hinzu kommt in der Regel ein einmaliger Mitgliedsbeitrag für die Wohnungsbaugenossenschaft.
Eigentümer der Wohnung ist die Wohnungsbaugenossenschaft, deren Mitglied Sie sind. Sie halten einen Genossenschaftsanteil und besitzen das Nutzungsrecht an einer konkreten Wohnung. Nach Tilgung der Annuität ist eine Überführung in das Privateigentum möglich.
Ja. Die Übertragung eines Genossenschaftsanteils auf ein neues Mitglied ist administrativ einfacher und erfordert weder die Zustimmung der Wohnungsbaugenossenschaft noch einen Eintrag im Grundbuch.
Ja, das können Sie. Sie müssen lediglich Ihre Wohnungsbaugenossenschaft darüber informieren.
Ja, nach der Tilgung der Annuität ist eine Überführung in das Privateigentum möglich.